Gast
Hallo,
mal ein Vermieter hier <!-- s --><!-- s -->
Ja, der Mieter hat ein Recht auf Kopien der Rechnungen, Sie können aber ca. 10 Cent pro Kopie vom Mieter verlangen.
Der Mieter kann die Übersendung der Abrechnungsunterlagen in Kopie gegen Kostenerstattung verlangen.
(AG Oldenburg, Urteil vom 10.06.1992 - 19 C 276/92 III) WM 93, 412
s. auch § 4 MHG, § 535 BGB
Ob er aber noch ein Recht hat weiß ich jetzt auch nicht, kann sein, das er mit Zahlung ohne Vorbehalt - also anerkennung der Abrechnung sein Recht auf Einspruch verloren hat ?