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Fuutze hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Wohnung angemietet bei ich beim Einzug einen Feuchtigkeitsschaden bemerkte. Erst wurde ich vertröstet, als sich dann aber Schimmel und gestank im Schlafzimmer bemerkbar machten und ich schriftlich den Mangel anmeldete tat sich endlich was, wenn auch schleppend. Als Auslöser wurde die Dusche festgestellt. Daraufhin wurde die Duschamatur entfernt (Leckortung) und einige Wochen später auch die Trocknung des Schlafzimmers. Ich habe von Anfang an die Kaltmiete um 20% wegen dem Schlafzimmer und 5% wegen der nicht nutzbaren Dusche gemindert. Nach 3 Monaten und ca. 3 Wochen nach Ende der Trocknung reagiert mein Vermieter und schreibt mir die Minderung für die Dusche sei nicht rechtmässig, da ich Dusche und Badewanne habe. Ich habe aber extra aus diesem Grund nur um 5% gemindert und nicht um 15% wie man laut meinen Infos könnte. Mein Vermieter will nun die geminderten Beträge (nur für die Dusche) zurück und begründet das mit dem Mietrecht. Ich glaube aber ich habe das Recht gehabt die Miete wegen der Dusche zu mindern, da ich die die Wohnung ja mit Dusche und Badewanne gemietet habe und natürlich auch nur für erbrachte Leistungen zahlen möchte. Wer kann mir die Rechtslage erläutern? Besten Dank im Vorraus.
Stichwörter: mietminderung + dusche

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