dbs hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einer 70 m² Mietwohnung im Keller.Im Wohnzimmer,Flur und Küche sind keine Heizkörper.Somit habe ich ca.30m² Wohnfläche die ich nicht beheizen kann.Ist das ein Grund für eine Mietminderung?Die Wohnung ist ausserdem recht dunkel.Gibt es Richtlinien für die Lichtverhältnisse in einer Mietwohnung?Wer kann diese messen oder beurteilen?Die Wohnung hat eine recht geringe Deckenhöhe,so daß ich meinen Schrank in der Höhe kappen mußte.Gibt es eine Mindest-Deckenhöhe für Mietwohnungen?
viele Dank
Dirk