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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, liebes Forum,

ich hätte mal eine Frage. In unserer Mietwohnung gibt es 3 Kabelanschlüsse, davon sind seit einem Gewitter vor ein paar Tagen 2 kaputt, d.h. es kommt kein Signal mehr aus der Dose, es muß also ein Fehler in der Leitung oder am Anschluß vorliegen.

Den Vertrag über das Kabelfernsehen haben wir mit dem Anbieter Kabel-BW direkt abgeschlossen und zahlen dort die monatlichen Gebühren (14,50). Im Mietvertrag wird nichts über einen Kabelanschluß gesagt (nur allgemein), wohl aber hieß es bei Einzug, daß ein Anschluß vorhanden sei. In den Nebenkosten tauchen keine einzelnen Posten auf, ein Betrag für das Bereitstellen des Hausanschluß & die Dosen/Leitungen ist also nicht aufgeführt, falls es so etwas überhaupt gibt.

Unser Vermieter sagt, er hätte nichts mit dem Anschluß zu tun, er würde es lediglich den Mietern erlauben, den vorhandenen Hausanschluß zu benutzen. Daher sollten wir die Kosten für eine Reperatur der Leitung/Dose übernehmen. Denn ansonsten müßte in den Nebenkosten ein Betrag für das Bereitstellen der Leitung/Dose berechnet werden.

Ist das so? Zahlt man denn schon nur für das Vorhandensein eines Hausanschlusses und die entsprechenden Leitungen? Immerhin sind diese ja Teil der Wohnung und nicht jeder Mieter kann seine eigenen Leitungen in die Wand stecken ... Der Kabelanbieter sagt jedenfalls, er habe damit nichts zu tun, wenn das Signal bis zum Hausanschluß reiche.

Vielen Dank für Hinweise,
T&J.
Stichwörter: kabelanschluß + kaputt + leitung + zahlt

0 Kommentare zu „Kabelanschluß: Leitung kaputt - wer zahlt?”

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