Der_Mario
Als Einkommen gilt grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert.
Es gibt aber einige Ausnahmen, die nicht als Einkommen angerechnet werden. Dabei handelt es sich u. a. um Leistungen nach dem SGB II, Erziehungsgeld, Grundrenten nach dem BVG, Schmerzensgeldzahlungen usw. Die von Dir genannten Einkünfte fallen nicht darunter.
Insofern ist beides – leider – rechtens. Widerspruch oder gar Klage würde nichts bringen.
Immobilienwirt
Also bei dem Sparbuch des Sohnes seh ich das anders. Die frage ist auf wenn das Sparbuch läuft, auf den Sohn selbst oder dich. Des weiteren wie alt ist dein sohn und hat er ein eigendes Einkommen?
wenn er 10,- € von Oma bekommt, geh ich davon aus, dass er noch sehr jung ist. Knackpunkt ist auf wem das Sparbuch läuft.