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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !
Letztes Jahr wurden uns die Dividende unserer Genossenschaftsanteile/Wohnungsbaugenossenschaft von der Hartz4-Stelle abgezogen. Als Einnahme galt das angeblich.
Ist das Rechtens ?
Hinzu kam ein Sparbuch von meinem Sohn - da spart die Oma jeden Monat 10 Euro - das Geld ist also noch nicht einmal von uns - auch hier wurden die Zinsen als Einnahme geltend gemacht.

Kann man mit einer Klage was erreichen ?

Danke für eine Antwort,
Gruß
Clementine

2 Kommentare zu „Genossenschaftsanteile gelten als Einkünfte ?”

Der_Mario Experte!

Als Einkommen gilt grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert.
Es gibt aber einige Ausnahmen, die nicht als Einkommen angerechnet werden. Dabei handelt es sich u. a. um Leistungen nach dem SGB II, Erziehungsgeld, Grundrenten nach dem BVG, Schmerzensgeldzahlungen usw. Die von Dir genannten Einkünfte fallen nicht darunter.

Insofern ist beides – leider – rechtens. Widerspruch oder gar Klage würde nichts bringen.

Immobilienwirt Experte!

Also bei dem Sparbuch des Sohnes seh ich das anders. Die frage ist auf wenn das Sparbuch läuft, auf den Sohn selbst oder dich. Des weiteren wie alt ist dein sohn und hat er ein eigendes Einkommen?

wenn er 10,- € von Oma bekommt, geh ich davon aus, dass er noch sehr jung ist. Knackpunkt ist auf wem das Sparbuch läuft.

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