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Rebekka_M aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
laut Mietvertrag ist in der Wohnung u. a. ein Balkon enthalten.
Jetzt ist es so, das Holz war morsch, musste also runtergemacht werden und wann der Schwiegersohn der 80-jährigen Vermieterin neues draufmacht, steht in den Sternen.
Es wird Frühling/Sommer, also Balkonzeit, wir können den Balkon ja nicht nutzen.
Ist das ein Grund zur Mietminderung und in welchem Rahmen?

3 Kommentare zu „Mietminderung wegen nicht benutzbarem Balkon”

forsetis Experte! 26.02.2015 18:11

Das hängt davon ab, wie groß der Balkon ist und wie er in der Miete berechnet wird. Für einen Balkon, der nicht nutzbar ist zahlt man auch keine Miete.

Rebekka_M aktiver Benutzer 27.02.2015 08:42

Danke Forsetis für deine schnelle Antwort. Werde jetzt meinen Mietvertrag nochmal durchlesen.

Adrea aktiver Benutzer 04.03.2015 21:38

wenn der Balkon nicht benutzbar ist, hast Du das Recht, deine Miete um 15% zu mindern - AG Bonn WuM 1986, 212

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