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der vermieter kann die mieter bis zur ortsüblichen vergleichsmiete erhöhen, wenn die letzte mieterhöhung länger als 12 monate her ist u. wenn die miete in dem zeitpunkt, zu dem die erhöhung eintreten soll, seit 15 monaten unverändert ist, sie müssen der mieterhöhung aber zustimmen, was der vermieter aber per gericht erzwingen kann.