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Schadensersatz bei verlorenem Wohnungsschlüssel
Kann der Mieter einen der drei ihm beim Einzug überlassenen Wohnungsschlüssel nicht an den Vermieter zurückgeben, weil er ihn verloren hat, hat er dem Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Türschlosses mit drei Schlüsseln zu ersetzen.
Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, dass nicht erkennbar ist, zu welcher Tür des Hauses der verlorene Schlüssel gehört. Unerheblich ist auch, dass nach Angaben des Mieters seit längerer Zeit kein Fremder die Mieträume betreten hat.
Urteil des AG Münster vom 17.02.2003
48 C 243/02
MDR 2003, 801