Rano
Es war rechtens, den durchschnittl. Heizölpreis für 2005 - inkl. der Betankung im Oktober- zu ermitteln und diesen als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung (auch Eure) zu verwenden.
Gruß
Ralph
Berni911
Absoluter Quatsch, "first in, first out" heist die Devise. Natürlich wird die Tankung in die Abrechnung für 2005 mit reingenommen, aber die Verbrauchten Liter setzen sich aus dem Restölbestand des Vorjahres zusammen und den gelieferten Mengen im Abrechnungsjahr. Eine Abrechnung zum Zeitpunkt des Auszuges is natürlich nur dann sinnvoll, wenn es sich um ein einzelnes Objekt handelt, z.B EFH oder Reihenhaus. Somit hat die HV nix verkehrtes gesagt, was der sofortige Abrechnung betrifft. Einzig wenn die Mengen gleich sind, kommen sie zu einem solchen Ergebnis.
Grüsse .
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Tamara
Danke für die Info. Das heißt also, ich muss es so hinnehmen.
Für mich klingt diese Regelung jedoch nicht sehr fair. Wenn jetzt die Heizung defekt gewesen wäre und wir einen neuen Brenner für tausende Euro benötigt hätten, hätten wir das auch mittragen müssen? Zudem sind wir ja jetzt im Prinzip doppelt belastet (alte Wohnung und neue Wohnung).
Naja, deutsches Recht halt....
Rano
Nein, hätten Sie nicht, weil die Kosten für Instandsetzung (hier: Heizkessel) nicht umlagefähig sind.
Berni911
Hallo, ich glaube es wurde hier etwas falsch verstanden. Es wird erst das Öl was im Tnak ist verbraucht. Die Aussage das die Mittlung richtig ist, ist also Falsch! Bei einer Jahresabrechnung wird es natürlich einen Restölbestand 31.12.2004 geben, dessen Preis 20 Cents unter dem des in 2005 gekauften Öl`s liegt. Der Restölbestand für den 31.12.2005 hat dann den Wert pro Liter von 20 Cents mehr, wenn der Restölbestand kleiner ist als die gelieferte Menge. Ich verstehe nicht, wie man das nicht begreifen kann und hier schlicht weg falsche Aussagen in den Threat schreibt.
Ich mach noch ein Beispiel dazu:
31.12.2004 : 3000 Liter à 0,30 € = 900,-
31.10.2005 : 2000 Liter à 0,50 € = 1000,-
31.12.2005 : 1000 Liter à 0,50 € = 500,-
Somit wurden die 3000 Liter á 0,30 und 1000 Liter à 0,50 verbraucht. 4000 Liter à 0,35 also !!!! Nix mit mitteln, völliger Quatsch !
Kann man auch in der HKVO §7 nachlesen !
Grüsse
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fin
Sie haben keinen Anspruch auf eine Abrechnung direkt nach Ihrem Auszug. Eine Abrechnung wird immer nach dem Wirtschaftsjahr gemacht. Ihr Auszugsdatum wird dabei berücksichtigt.
Die Ablesefirma kann eine Sonderrechnung auf Wunsch des Mieters machen. Dies ist aber nicht üblich und kostet eben Sonderkosten, die Sie dann tragen müßten. Ihr Vermieter handelt korrekt.
Rano
Hallo Berni911,
natürlich gibt es die FiFo-Rechnung, diese Berechnungsart ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Auch bei der Mittelwertberechnung geht der Anfangsbestand an 'altem' Heizöl natürlich mit ein.
Gruß
Ralph
Berni911
Hallo Rano,
wo immer das auch stehen mag. Ich bezieh mich auf das Handbuch der Heizkostenabrechnung 6. Auflage aus 2005, Seite 486, Punkt 11.13."Brennstoffrestbewertung".
Mag sein, dass es irgwendwo anders andere Eischätzungen gibt, wie du sie vertrittst, ein Gericht wird sich sicherlich nicht daran halten und die gängige Literatur zitieren. Also ich bleib dabei, <<first in-first out>> und nix anderes, womit die Abrechnung des Vermieters falsch ist.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->