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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarf (Eigentümer will mit schwangeren Frau aus einer kleinen Mietwohnung(2-Zi) ins eigene größere Heim(3-Zi.))erhalten und muss mir jetzt innerhalb von drei Monaten eine neue Wohnung suchen. Ich habe jetzt einige Punkte im Internet gefunden, wie ich dagegen vorgehen kann, aber glaube, dass ich letztendlich keine Chance habe.

Drei Fragen:
a)
Inwiefern kann ich darauf verweisen, dass ich in der Nähe (also gleicher Stadtteil) keine vergleichbare Wohnung finden werde. Hintergrund, das Haus ist alt und entsprechend sind die Mietkosten gering. Wir leben in Hannover Oststadt.

b) Welche Wohnungsgröße ist mir zumutbar. Wir sind jetzt zu dritt (Frau, 3jähriges Kind) und haben jetzt 66qm mit 3 Zimmern. Ist auch ein Fortzug 10km hinnehmbar?

c)
Ich habe die Empfangsbestätigung der Kündigung unterschrieben. Dabei verwies der Eigentümer, dass er seine Wohnung gekündigt hat (da ja auch Mieter) und wir mit Unterbringungskosten zu rechnen hätten, falls wir nicht innerhalb der Kündigungsfrist ausziehen würden, da er ja als Mieter auch seine Wohnung vertragsgerecht verlassen müsste. Ich habe ihn wohl wie ein Pferd angeschaut und meinte, dass glaub ich nicht und er meinte, wir werden es sehen. Leider bin ich nicht in einem Mieterbund oder so. Stimmt das?

Vielen Dank im voraus, Stefan H
Stichwörter: gekündigt + wegen + eigenbedarf

3 Kommentare zu „Gekündigt wegen Eigenbedarf”

Susanne Experte!

Sollte es zu einem Prozess kommen, werden Gründe des Mieters und des Vermieters abgewägt.
Ich meine, durch die Schwangerschaft der Frau hat die VM Familie die besseren Karten.
Es ist Dir sowohl ein anderer Ort als auch eine teurere Wohnung zuzumuten.
Die Kündigung ist erst mal gültig, daher kann der VM auch Schadenersatz geltend machen, wenn Du nicht fristgerecht räumst. Der Schadenersatz wird dann wohl weit teurer als nur die Unterbringungskosten für die andere Familie.
Falls Du einen vorgeschobenen Eigenbedarf vermutest, den ich eigentlich nicht sehe, der kann i.d.R. nur im Nachhinein bewiesen werden, dann wirds allerdings richtig teuer für den VM.

hh Profi

Ich denke auch, dass Du hier insgesamt recht schlechte Karten hast. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde der Wunsch des Vermieters in die Wohnung einzuziehen höher bewertet, als Dein Wunsch eine vergleichbare Wohnung zu einem vergleichbaren preis im gleichen Stadtviertel zu bekommen.

Wenn der Vermieter die Kündigung selbst ohne anwaltliche Hilfe formuliert hat, dann kann es noch sein, dass sie Formfehler aufweist und dadurch unwirksam ist. Das kann man aber nur anhand des genauen Textes der Kündigung prüfen.

shan24

Wenn der Vermieter die Kündigung selbst ohne anwaltliche Hilfe formuliert hat, dann kann es noch sein, dass sie Formfehler aufweist und dadurch unwirksam ist. Das kann man aber nur anhand des genauen Textes der Kündigung prüfen.[/quote:6050a]

das wird leider wohl nicht sein, die waren bisher in allen belangen absolut korrekt. mal schauen

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