Susanne
Sollte es zu einem Prozess kommen, werden Gründe des Mieters und des Vermieters abgewägt.
Ich meine, durch die Schwangerschaft der Frau hat die VM Familie die besseren Karten.
Es ist Dir sowohl ein anderer Ort als auch eine teurere Wohnung zuzumuten.
Die Kündigung ist erst mal gültig, daher kann der VM auch Schadenersatz geltend machen, wenn Du nicht fristgerecht räumst. Der Schadenersatz wird dann wohl weit teurer als nur die Unterbringungskosten für die andere Familie.
Falls Du einen vorgeschobenen Eigenbedarf vermutest, den ich eigentlich nicht sehe, der kann i.d.R. nur im Nachhinein bewiesen werden, dann wirds allerdings richtig teuer für den VM.
hh
Ich denke auch, dass Du hier insgesamt recht schlechte Karten hast. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde der Wunsch des Vermieters in die Wohnung einzuziehen höher bewertet, als Dein Wunsch eine vergleichbare Wohnung zu einem vergleichbaren preis im gleichen Stadtviertel zu bekommen.
Wenn der Vermieter die Kündigung selbst ohne anwaltliche Hilfe formuliert hat, dann kann es noch sein, dass sie Formfehler aufweist und dadurch unwirksam ist. Das kann man aber nur anhand des genauen Textes der Kündigung prüfen.
shan24
Wenn der Vermieter die Kündigung selbst ohne anwaltliche Hilfe formuliert hat, dann kann es noch sein, dass sie Formfehler aufweist und dadurch unwirksam ist. Das kann man aber nur anhand des genauen Textes der Kündigung prüfen.[/quote:6050a]
das wird leider wohl nicht sein, die waren bisher in allen belangen absolut korrekt. mal schauen