Der_Mario
Bei Rückstand von 2 Monatsmieten darf fristlos gekündigt werden. (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Auch eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete rechtfertigt gegebenenfalls eine außerordentliche fristlose Kündigung.
Soweit ich weiß kann fristgemäß schon dann gekündigt werden, wenn der Mietrückstand höher als eine halbe Monatsmiete ist (bin mir da aber nicht sicher). Allerdings müsstest Du den Mietrückstand verschuldet haben. (Wenn die ARGE weniger Geld überweist, ist das nicht Dein Verschulden)
P.S.: Warum gehst Du mir einem Guthaben aus der NKA zum Arbeitsamt? Nachzahlungen übernehmen die doch auch nicht...