Gast
Hallo zippel!
Es wird sogar sehr häufig von größeren Wohnungsbaugesellschaften so gehandhabt wie dein Vermieter es macht. Eine Wohnung gilt auch ohne Fußbodenbelag als bezugsfertig! Sofern ein Estrich vorhanden ist. Es gibt also keine rechtliche Grundlage! Außer es wurde im Mietvertrag anderweitig geregelt, was aber normalerweise nicht der Fall ist!
Michael Weiß
Hatte vergessen mich anzumelden! sorry! Gib dann bescheid, wie du das ganze handhabst!
Gast
Hallo,
das stimmt wohl, wenn im Mietvertrag kein Fußbodenbelag erwähnt ist, braucht dein Vermietet auch keinen einbauen, dann muß der Mieter selbst einen Teppich oder Fliesen oder Holzboden einbauen, dieser ist dann aber auch Eigentum des Mieters !
Leider kann der Vermieter bei deinem Auszug auch verlangen das der Zustand vor deinem Einzug wieder hergestellt wird - also alles beim Auszug wieder raus.
Gruß
Gast
das ist vollkommen richtig! Hatte ich vergessen zu erwähnen! Aber bitte schreibt doch einen Namen hinzu, damit man weiß wie ich jemanden ansprechen kann!
Michael Weiß
sorry, jetzt habe ich schon zum 2. mal heute vergessen mich anzumelden!