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lenka1982 hat diese Frage gestellt
Hallo Forum!

Mein Lebensgefährte und ich sind zum 01.03. unsere Wohnung fristlos gekündigt und sind auch in eine neue Wohnung gezogen. Zur Information, die alte Wohnung war ein Erstbezug. Das Haus wurde neu gebaut und wir sind die ersten Mieter gewesen.


Nun hat sich bei der Übergabe der alten Wohnung Druckstellen im Parkettbodgen gezeigt. Diese Druckstellen (ca. 2 x 15 qcm groß) sind durch unser Schlafsofa entstanden. Also im Prinzip Gebrauchsspuren und nicht mutwillig. Ebenso sind ein oder zwei dellen im Boden die einfach vom wohnen entstanden sind. Wir haben uns aber nicht aufgeführt und haben keine dinge mit Fleiß auf dem boden geworfen oder ähnliches!

Nun will unser alter Vermieter das wir den Schaden (laut Schreiner Kosten in Höhe von 1.500 Euro) zahlen, entweder über unsere Haftpflicht oder dann selber wenn die Versicherung sich quer stellt.
Die Versicherung prüft gerade die Sachlage.

Nun wollte ich wissen ob wir als Mieter für derartige Mietschäden aufkommen müssen oder wie die Sache an sich mit den Mietschäden geregelt ist.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Mfg
K. Weihs
Stichwörter: mietschaden

0 Kommentare zu „Mietschäden”

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