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katrinbeez hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Vermieter verlangt von uns nachträglich Wartungskosten für die Heizung. Dass das geht weiß ich schon, aber ist es richtig, dass diese 1400 Euro betragen können??? Da passt doch was nicht oder??

Vielen Dank schon mal!!!
Stichwörter: heizung + nebenkosten + wartungskosten

11 Kommentare zu „Höhe der Wartungskosten für Heizung”

Ghostraider Experte!

Ohne eine Kostenbegrenzung sind Wartungsklauseln in Formularmietverträgen unzulässig.
Daher rate ich den Weg zum Anwalt für Mietrecht.

Gruß
ghost

MichaRecht Experte!

Hallo katrinbeez,
was bedeutet nachträglich?
Ich gehe davon aus das sich diese Kosten aus der Betriebskostenabrechnung ergeben.
Wenn das so ist solltet Ihr Euch die Originalunterlagen ansehen. Daraus muss ersichtlich sein wie sich die 1400,- Euro zusammensetzen.
Achtet dann darauf, alles was irgendwie nach Reparatur aussieht nochmals zu hinterfragen denn das ist nicht Umlagefähig auch Verwaltungsaufgaben dürfen nicht umgelegt werden.
PS: Wenn die Vorauszahlung sehr gering ist, ist meistens die Nachzahlung umso höher.
MfG
MichaRecht

katrinbeez

Also nachträglich heißt, dass er schon ausgezogen ist. Dass das rechtens ist, weiß ich schon!
Eine Nebenkostenabrechnung von der Vermieterin gibt es für diesen Zeitraum nicht, nur eben die Rechnung der Heizungsfirma und daraus ist nicht ersichtlich, was die Wartungsarbeiten gewesen sein sollen.

Würde man die 1400 EUR mal die 6 Mietparteien nehmen, wären das ja 8400 EUR für Wartung, das kann ja fast nicht sein oder????

MichaRecht Experte!

Hallo katrinbeez,
also die Rechnung scheint mir sehr hoch wenn Ihr alleine 1400,-Euro zahlen sollt.
Wir wohnen auch in einem Haus mit 6 Mietparteien und da kostet die jährliche Wartung 91,06 Euro inklusive MwSt bei einer Gesamtwohnfläche von rund 420 m².
Wenn ich Euch richtig verstanden habe habt Ihr die Originalrechnung bereits eingesehen?
Wenn nicht holt es nach. Dann können wir noch mal reden.
MfG
MichaRecht

katrinbeez

Also, wir haben Sie eingesehen, es steht aber nur 1400 EUR Wartung drauf, mehr ist nicht ersichtlich, was das jetzt genau war. Wir haben 460 qm auf 6 Parteien. Die letzte Abrechnung war für ein ganzes Jahr mit Wartunskosten von 130 EUR.
Wir wissen, dass neue Heizkessel eingesetzt wurden, vielleicht sind die damit gemeint.
Hab alles mal durchkalkuliert. Mit Wartungskosten von 130 EUR würden wir auf einen Gutbetrag von 54 EUR kommen. Das deckt sich mit unseren Annahmen.

MichaRecht Experte!

Hallo katrinbeez,
nur kurz ich habe leider heute wenig Zeit.
Das einbauen eines neun Heizkessels ist keine Wartung sonder Instandhaltung und nicht Umlegbar. Ich würde nicht bezahlen. Der alte Vermieter muss eine detaillierte Rechnung von der Heizungsfirma abfordern/oder haben. Fordert schriftlich eine Kopie der Originalrechnung mit der Maßgabe nach Prüfung durch einen Unabhängigen Sachverständigen den gerechtfertigten geschuldeten Betrag zu zahlen. Ich denke spätestes bei dieser Androhung wird er einlenken und keine Forderungen in Höhe von 1400,- Euro stellen. Morgen gerne etwas ausfürlicher.
MfG
MichaRecht

MichaRecht Experte!

Hallo katrinbeez,
also alles was Reparaturen sind wo Bauteile ausgewechselt bzw. durch bessere ersetzt werden solch Sachen dürfen nicht umgelegt werden. Diese Sachen werden mit der Miete abgegolten.
Besteht er trotzdem auf der Zahlung, gibt es noch die Möglichkeit der Ratenzahlung da Vorauszahlungen der Betriebskosten auch in monatlichen Beträgen erfolg. Das wäre dann 1400,- Euro / 6 Mietpartein = 233,33 Euro. Diese würde ich auf 6 Raten zu je 38,89 Euro (1x38,88 und 5 x33,89) aufteilen. „Theoretisch“ dürfte es nicht soweit kommen da ja der Vermieter in der Beweispflicht ist. Er muss die entstandenen Kosten nachvollziehbar nachweisen.
Zeugen die den Einbau des neuen Heizkessels beweisen können sind immer gut ebenso den Namen der Heizungsfirma besorgen. Also für den Ernstfall Gegenbeweise Sammeln alles was nützlich sein kann.

katrinbeez

Hallo Micharecht,

haben gestern mal bei der Vermieterin angerufen!!! Erste Erfolge!!! Sie konnte uns nicht genau sagen was die Wartung ist, weil sie dort mehrere Positionen und Arbeiten darunter zusammengefasst hat!!! Haben ihr gesagt, wir wollen alle Originale, die die Wartung betreffen. Sie hat zwar sehr komisch getan, aber wie du sagst, das ist ja unser gutes Recht. Sind gespannt was jetzt kommt!
Gilt die Heizungsrechnung eigetnlich als offizielle Nebenkostenabrechnung?? Weil Ende Februar wäre das Jahr Verjährung um!

MichaRecht Experte!

Hallo katrinbeez,
ich kann mir gerade nicht so richtig vorstellen was eine Heizungsrechnung ist oder was Du damit bezeichnest.
Zur Verjährung - Betriebskostenabrechnungen Verjähren meines Wissens nach, 1 Jahr nach Berechnungszeitraum. Das kann vom 01.01.2006 – 31.12.2006 also am 01.01.2007 verjährt sein oder auch von 01.06.2006 – 31.05.2007 verjährt am 01.06.2008.
Schön das es die ersten Erfolge gibt und das ohne gleich den Anwalt einzuschalten wie es in der ersten Antwort stand.
MfG
MichaRecht

katrinbeez

Mit Heizrechnung meine ich, dass die Rechnung von der Heizungsfirma kam und auch nicht über alle Nebenkosten (Betriebskosten) sondern nur über Heizung und Warmwasser. Eine richtige Nebenkostenabrechnung, wie es die vorherigen Jahre von der Vermieterin immer gab, haben wir für diesen Zeitraum nicht bekommen. Der Nutzungszeitraum war vom 01.07.06-28.02.07!!!

MichaRecht Experte!

Hallo katrinbeez,
ich würde sagen nein aber das kann ich nicht genau beantworten da muss ich mich selber schlau machen.
Wenn die Heizrechnung insoweit in Ordnung geht, alles Korrekt und übersichtlich ist würde ich diese durchaus akzeptieren. Ansonsten Widerspruch einlegen.
In der Rechnung von der Heizungsfirma war dann sicherlich auch die Wartung von der Heizungsanlage enthalten. Wenn das so ist verstehe ich nicht warum auf einmal die Vermieterin diese Kosten von euch haben will und nicht die Heizungsfirma.
Zur Betriebskostenabrechnung – Die Vermieterin hat also noch Zeit bis 29.02.2008 eine Abrechnung zu erstellen bzw. Euch vorzulegen. Danach hat Sie keinen Anspruch auf Nachzahlung.
MfG
MichaRecht

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