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Hallo,
haben letzte Woche einen MV unterschrieben. Eine Wohnung mit einer großen Dachterrasse (50qm). Die Vormieterin hatte sich die Terasse mit sog. Holzfliesen ausgelegt, da man sonst wohl nicht auf dem Dach (Terrasse) laufen sollte. Die Vormieterin hat nun alle Holzfliesen mitgenommen.
Sind wir verpflichtet, die Dachterrasse nun so aufzubereiten (auszulegen), dass wir sie benutzen können oder ist das Aufgabe des Vermieters ???
Im MV steht dazu nichts – nur ein Punkt: „Der Boden der Dachterrasse darf nicht durch spitze oder scharfkantige Gegenstände beschädigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Geländer der Dachterrasse so zu sichern, dass niemand zu schaden kommen kann. Einmal im Jahr muss der Boden der Dachterrasse (zwischen Holzauflage und Dachpappe) gefegt und mit klarem Wasser gereinigt werden“
Bin für jede Info dankbar.
Gruß Basti