Gast
Sie müssen das dem Vermieter melden, der sich dann mit der Heizkostenabrechnungsfirma in Verbindung setzen wird. Sie brauchen ja ab sofort ein neues Röhrchen.
Das kaputte Röhrchen ist Eigentum der Abrechnungsfirma und wird mitgenommen. Ist ein Verbrauch nicht mehr abzulesen, dann wird der Verbrauch i.d.R. nach den Ablesedaten des Verbrauchs vom letzten Jahr in diesem Raum geschätzt.
Angel123
Ich habe es ihm Gestern noch Mitgeteilt seine Antwort darauf war das ich den
gesammten Inhalt des Röhrchens also 40 Einheiten als Verbrauch angerechnet bekomme zum Vergleich mein Vorjahres verbrauch lag bei 11 Einheiten.
Meine Frage nun ist das Rechtens das er mir den gesammten Inhalt des Röhrchens berechnen darf da 1. Die Heizperiode noch nicht vorbei ist 2. ich ja auch im Vorjahr nicht das komplette Röhrchen verbraucht hatte.
Wenn dies nicht Rechtens ist wie kann ich dagegen vorgehen.
Gruß Angel123
Gast
Sie sollten sich selbst mit der Heizkostenabrechnungsfirma in Verbindung setzen, den Fall schildern. Diese handeln nach der Heizkostenverordnung.
Dies muss auch der Vermieter tun.