Balkonexperte 13.07.2010 19:14
Der Mietspiegel einer Stadt ist nur dann relevant, wenn es um Mieterhöhungen geht. Hier kann/könnte sich der VM auf den Mietspiegel berufen und ein Mieterhöhungsbegehren darauf abstellen.
D.h., bei Neuvermietung kann der VM jeden Preis verlangen, wenn er beachtet, dass dieser nicht als Wucher ausgelegt wird.
Bei einem bestehenden Mietverhältnis muss der VM quasi um Erlaubnis für die Mieterhöhung nachfragen, verweigert der Mieter die, dann muss er halt ausziehen, oder er bezahlt die neue Miete, die der Mietspiegel hergibt.
tobelix 13.07.2010 19:59
Danke für die Info!