Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe ein großes Problem mit meiner alten Wohnung. Ich habe diese rechtzeitig gekündigt zum 01.05.2004 und hatte auch einen Nachmieter für diese Wohnung. Wir haben vereinbart das sie die Schlüssel zum 10.04.2004 schon haben kann damit sie schon mal renovieren kann. (Habe ihr aber alle Schlüssel gegeben, dumm). Nun kann man die NAchmieterin nicht mehr erreichen angeblich liegt sie im Krankenhaus aber durch viele Telefonate mit ihr und der Familie ist das alles nicht wirklich glaubwürde. Der neue Mietvertrag wurde durch sie unterschrieben aber nicht das Übergabeprotokoll. Habe die Wohnung mit Laminat, einer Rauputzwand und Fliesen in der Küche bekommen und die neue Mieterin wollte das auch übernehmen. Da sie sich aber nicht meldet und wir (Der Vermieter und ich) nicht mehr an die SChlüssel rankommen. Will der Vermieten die Wohnugn nun öffnen lassen und ein neues Schloß reinsetzt. Heute wurde mir mitgeteilt das ich nun auch noch die Wohnung renovieren soll. Aber wie weit kann man mich wirklich dafür belangen??? Der Nachmieter ist doch an den Mietvertrag gebunden und man muß sich doch an ihn wenden???
Bitte helft mir es ist sehr dringend!!!

Schon jetzt rechtherzlichen Dank!!!
Stichwörter: probleme + mieterwechsel

1 Kommentar zu „Probleme beim Mieterwechsel”

Asmodine aktiver Benutzer

Hier würde ich ganz vorsichtig reagieren. Nämlich gar nicht. Fakt ist doch, dass der neue Mieter den Vertrag unterschrieben hat. Wie ich annehme, zum 01.05.2004?

Damit ist es nicht mehr deine Wohnung und du bist aussen vor!

Selbst wenn die neue Mieterin nicht erreichbar ist, hast du damit nichts zu tun. Das ist meines Erachtens Sache des Vermieters. Falls sie sogar die Miete schuldig bleibt, ist es auch Sache des Vermieters. Schliesslich hätte er sie nicht als Mieterin akzeptieren müssen.

So bald du nur auch einen Finger rührst (Renovierung der Wohnung) musst du damit rechnen, dass du eventuell noch die Miete für den Folgemonat bezahlen musst, weil die Wohnung (in den Augen des Vermieters) ja nicht nutzbar ist.

Schade, dass das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet wurde. Kannst du vielleicht einen Zeugen benennen, der bei der Übergabe und der Aussage der neuen Mieterin dabei war? Damit wärst du aus dem Schneider ....

Lieben Gruss
Asmodine

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.