Susanne
Hat der Vermieter diese Klausel mit Dir diskutiert?
Hast Du die schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung?
Lediglich eine Klausel die Tierhaltung absolut verbietet ist nichtig. I.d.R. wird bei Tierhaltung lediglich per Klausel auf die Zustimmung des Vermieters hingewiesen.
Wenn Ihr Euch in dieser Beziehung nicht einig seid, kannst Du den Vertrag nicht unterschreiben!
Stanniatze
Hallo Susanne,
der Vermieter weiß, dass wir einen Hund besitzen und hat alle nötigen Daten (Foto, Rasse, Maße) von uns erhalten. Eine schriftliche Zustimmung ist im Vertag enthalten und es wurde auf eine Haftpflicht hingewiesen die wir besitzen. Doch zusätzlich steht darin:" Diese Genehmigung gilt widerruflich. Wird die Genehmigung widerrufen, ist der Hund innerhalb von 14 Tagen abzuschaffen..."