Berthelstal 21.12.2009 12:45
Nochmal: Mit Beendigung des Mietvertrages endet die Mietzahlung. Da die Wohnung ja nicht im Dezember weitervermietet wurde ist dem Vermieter auch kein Nachteil entstanden.
Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur unverzüglichen Schlüsselübergabe auf und lassen Sie ihn weiter agieren.
Auch unbedingt lesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schluesselrueckgabe.htm