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topeschke hat diese Frage gestellt
Hallo Hr./Fr. Berthelstal,
ich habe diese Frage schon mal gestellt, jedoch mit anderen Fakten.
Mieter hat fristgerecht zum 30.11.2009 gekündigt. Beim Übergabegespräch waren noch kleinere Mängel vorhanden. Der VM hat darauf zum Mieter gesagt, dass er diese Mängel beseitigen und ihm dann bescheid geben soll. Dies tat der Mieter am 11.12.2009, ruft den VM an und wollte ein Übergabegesprächstermin vereinbaren. Der VM meinte, dass es heuer keinen Termin mehr geben würde. Der VM besteht jetzt auf die Zahlung der Dezember-Miete.
Frage: Muss der Mieter die Dezember Miete bezahlen, trotz fristgerechter Kündigung ?
Muss der Mieter, wenn heuer keine Übergabe mehr stattfindet, auch noch die Januar-Miete bezahlen ?
Was kann der Mieter tun ?

1 Kommentar zu „Mietvertrag”

Berthelstal Experte! 21.12.2009 12:45

Nochmal: Mit Beendigung des Mietvertrages endet die Mietzahlung. Da die Wohnung ja nicht im Dezember weitervermietet wurde ist dem Vermieter auch kein Nachteil entstanden.
Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur unverzüglichen Schlüsselübergabe auf und lassen Sie ihn weiter agieren.

Auch unbedingt lesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schluesselrueckgabe.htm

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