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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich als Vermieter möchte von der Bankbürgschaft für die Kaution gebrauchmachen und zwar in voller Höhe.
Die Wohnung wurde vor Einzug komplett renoviert, und bei Auszug total verdreckt übergeben.Die Wohnung ist möbliert vermietet worden und sehr vieles ist defekt bzw. nicht mehr vorhanden! Ich habe alles wieder renovieren müssen um die Wohnung wieder vermieten zu können. Die Kosten belaufen sich weit mehr als die Höhe der Kaution.Ich habe für die Bank ein Anschreiben und eine Auflistung der enstandenen Kosten erstellt, sogar eine halbe Monatsmiete ist darin enthalten.
Die Bank hat mir heute die Auszahlung verweigert, ich müsste alles beweisen können mit Rechnungen.[/b:b69d3]Wie soll ich denn was beweisen das weg ist??
Ich habe aber alles in Eigenarbeit gemacht, denn sonst hätte die Renovierung min. 4000-5000 Eur gekostet.
Wie geht man denn da vor um die Kaution ausgezahlt zu bekommnen?
Wenn ich einen Rechtsanwalt nehme kostet mich das ja fast genauso viel zum Schluss wie die Höhe der Kaution

Gruß Freddy
Stichwörter: bankbürgschaft + anforderung

2 Kommentare zu „Anforderung Bankbürgschaft”

Tomraid Experte!

Hallo Freddy,

hast du denn evtl. Bilder von der Wohnung?

Das könnte evtl. helfen.

Also Beweisen musst du der Bank schon, was du da als Kaution gelten machen möchtest.

MfG

Freddy

Teilweise aber nicht von allem .

Naja verrauchte Tapeten und Türrahmen sieht man ja auch schlecht auf dem Foto <!-- s :( --><!-- s :( --> <!-- s :( --><!-- s :( --> .

Gruß Freddy

Also fürs nächste mal bin ich aufjedenfall schlauer und akzeptiere keine Bankbürgschaft mehr.
Was nützt mir die Bürgschaft wenn trotzdem nicht bezahlt wird, da die Bank von ausgeht das sie das GEld auch nicht mehr bekommt.

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