friko hat diese Frage gestellt
Hallo,
in meinem Mietvertrag ist eine vorgegebene Klausel: Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen.
Handschriftlich unter Sonstiges (somit Individualvereinbarung?) steht: Die Wohnung wurde vollständig renoviert übernommen und ist bei Auszug vollständig renoviert zu verlassen.
Die Mietzeit betrug 4,5 Jahre.
Muss nun renoviert werden, oder nicht?
Ich habe mal gehört, dass 2 Klauseln bedeuten, dass beide automatisch rechtsunwirksam sind.
Danke für eine kompetente Antwort.
Friko