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Chrisspeed hat diese Frage gestellt
Hallo, folgendes Thema

am 1.8.2008 haben wir einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen Kaution bezahlt etc... am 11.08.2008 ist das Haus Abgebrannt.. Wir sind dann von der Gemeinde aus in eine Übergangswohung gezogen.

am 1.5.2009 sind wir in das Sanierte Haus wieder eingezogen...

Frage: Hat der Mietvertrag hier noch Bestand ?

Wir sind nun in unser Eigenheim gezogen am 1.11.2013 nun sind im alten Haus noch schäden übrig.

Teppichboden 45qm Flecken
Kellertür Beschädigt
1 Fenster hat einen riß

Im Mietvertrag vor dem Brand waren aber keine Teppichböden drinn, und es steht dort das das Haus ohne verlassen wird.

Frage in wie weit kann hier der Vermieter mir gegenüber ansprüche stellen ?

Abzug nach 4 Jahren wegen der Nutzungsdauer ?

( Nicht neu einbauen und mir alles neue in Rechnung stellen )

Vorab Danke

Gruß

Christian

2 Kommentare zu „Mietvertrag ja/Nein und beschädigung”

forsetis Experte! 21.11.2013 09:27

Ein Forum kann und darf Tipps und Ratschläge geben. In Ihrem Fall wäre aber eine Rechtsberatung nötig. Und die darf nur ein Anwalt oder ein Mieterverein erteilen.

Kaan 13.12.2013 10:22

Hier auch ein interessanter <a href=http://www.spiegel.de/wirtschaft/irrtuemer-im-mietrecht-was-duerfen-mieter-und-vermieter-a-849404.html>Link</a> dazu

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