Susanne 20.11.2008 15:42
Hausordnung: Diese gilt nur, wenn im MV darauf hingewiesen ist und der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages ein Exemplar ausgehändigt bekommt.
In einer Hausordnung kann aber auch nicht ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden! Selbst in einem Mietvertrag ist eine Klausel die generelle die Tierhaltung verbietet nicht gültig.
Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Du solltest die Zustände aufzeigen, ggf. Fotos machen und den Vermieter schriftlich um Beseitigung bitten.. Allerdings musst Du auch bedenken, dass das Treppenhaus nicht zu Deiner Mietsache gehört. Bist Du allerdings verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen oder Du zahlst dafür solltest Du diese Tatsache als Druckmittel nehmen, falls der VM meint das Problem falle nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.
caro411 20.11.2008 17:46
Wir haben zu unserem Mietvertrag eine Hausordnung dazubekommen und diese auch durch Unterschrift anerkennen müssen!! Wir zahlen in den Nebenkosten für die Reinigung des Treppenhauses. Das ist mir schon klar, daß das Treppenhaus nicht dazugehört, allerdings finde ich es schon fast ekelig, daß die Katze offensichtlich ins Treppenhaus macht!!D.h. eine Beschwerde meinerseits bei der Hausverwaltung mache keinen Sinn, sondern ich solle das alles über den VM regeln??
Susanne 20.11.2008 23:14
Der VM ist der Vertragspartner und damit Dein Ansprechpartner! (Vertragspartner)
Der Hausflur ist nicht als Katzenklo bzw. Katzenaufenthaltsort geeignet.
Ob man darüber die Miete mindern kann, weiss ich nicht. Du kannst Dir aber bei www.frag-einen-anwalt. de für eine einfache Frage gegen geringes Entgelt eine rechtssichere Antwort holen!
AMAyer 21.11.2008 07:46
Tiere im Treppenhaus -das geht gar nicht!
Eindeutig den VM in Kenntnis setzen und fordern, das derartige Zustände sofort beseitigt werden! Im Zweifel androhen, die Miete mindern zu wollen.
AM
Susanne 21.11.2008 15:46
Die Miete ist nicht minderbar, weil es sich nicht um einen Mangel der Wohnung handelt!!!
Mit der Androhung einer Mietminderung sollte man so lange warten bis man auch sicher ist, eine durchführen zu können. Das Treppenhaus gehört aber gar nicht zur Mietsache! Man muss sich ja nicht mit der kleinsten Kleinigkeit gleich das Verhältnis zum VM verscherzen.