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caro411 hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
ich wollte an diese Stelle mal eure Einschätzung und Meinung zu unserer Situation hören: Folgendens seit Anfang November haben wir eine neue Wohnung in einer WEG gemietet mit 6 Parteien im Hause, laut unterschriebenem Mietvertrag sind laut Hausordnung keine Haustiere gestattet, dennoch ist uns aufgefallen, daß in dem Haus mindestens 3 Katzen leben, wobei eine davon mehr oder weniger im Treppenhaus lebt, sie wird zwar gefüttert, darf aber nicht in die Wohnung. Das Treppenhaus stinkt nach Urin und ist immer wieder verkotet und schaut auch dementsprechend aus, daß z.B. Fensterbretter vollkommen verdreckt sind! Die Katze sitzt auf den Fußabstreifern im Haus herum und verhaart diese total, für Leute mit Allergie ein riesen Problem. Meine Frag wäre nun, wie ich mich verhalten solle, mit der Vermieterin reden, mit der Hausverwaltung reden?? Normal finde ich das nicht, und ein schönes Leben für das Tier kann das auch nicht sein!! Und diese Hausordnung müsste doch für jeden im Hause gelten, auch wenn es eine WEG ist und ggf jeder einen anderen Vermieter hat!?!?!
Danke schon mal!!
Stichwörter: haustiere

5 Kommentare zu „Haustiere im Treppenhaus”

Susanne Experte! 20.11.2008 15:42

Hausordnung: Diese gilt nur, wenn im MV darauf hingewiesen ist und der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages ein Exemplar ausgehändigt bekommt.
In einer Hausordnung kann aber auch nicht ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden! Selbst in einem Mietvertrag ist eine Klausel die generelle die Tierhaltung verbietet nicht gültig.
Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Du solltest die Zustände aufzeigen, ggf. Fotos machen und den Vermieter schriftlich um Beseitigung bitten.. Allerdings musst Du auch bedenken, dass das Treppenhaus nicht zu Deiner Mietsache gehört. Bist Du allerdings verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen oder Du zahlst dafür solltest Du diese Tatsache als Druckmittel nehmen, falls der VM meint das Problem falle nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.

caro411 20.11.2008 17:46

Wir haben zu unserem Mietvertrag eine Hausordnung dazubekommen und diese auch durch Unterschrift anerkennen müssen!! Wir zahlen in den Nebenkosten für die Reinigung des Treppenhauses. Das ist mir schon klar, daß das Treppenhaus nicht dazugehört, allerdings finde ich es schon fast ekelig, daß die Katze offensichtlich ins Treppenhaus macht!!D.h. eine Beschwerde meinerseits bei der Hausverwaltung mache keinen Sinn, sondern ich solle das alles über den VM regeln??

Susanne Experte! 20.11.2008 23:14

Der VM ist der Vertragspartner und damit Dein Ansprechpartner! (Vertragspartner)
Der Hausflur ist nicht als Katzenklo bzw. Katzenaufenthaltsort geeignet.
Ob man darüber die Miete mindern kann, weiss ich nicht. Du kannst Dir aber bei www.frag-einen-anwalt. de für eine einfache Frage gegen geringes Entgelt eine rechtssichere Antwort holen!

AMAyer Experte! 21.11.2008 07:46

Tiere im Treppenhaus -das geht gar nicht!

Eindeutig den VM in Kenntnis setzen und fordern, das derartige Zustände sofort beseitigt werden! Im Zweifel androhen, die Miete mindern zu wollen.

AM

Susanne Experte! 21.11.2008 15:46

Die Miete ist nicht minderbar, weil es sich nicht um einen Mangel der Wohnung handelt!!!

Mit der Androhung einer Mietminderung sollte man so lange warten bis man auch sicher ist, eine durchführen zu können. Das Treppenhaus gehört aber gar nicht zur Mietsache! Man muss sich ja nicht mit der kleinsten Kleinigkeit gleich das Verhältnis zum VM verscherzen.

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