Bladder 26.05.2011 06:03
Die Kündigungsfrist ist für den Mieter richtig angegeben, da sie der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht. Für den Vermieter gilt dies allerdings nicht, da es für ihn auf die Mietdauer ankommt. Nachzulesen in § 573c BGB.
Diese Klausel ist unwirksam.
Die Garantiehaftung schließt für den Vermieter die Haftung (Schadensersatzansprüche) für unentdeckten Mängel aus. Das ist rechtlich zulässig. Eine möglich Mietminderung kann aber dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Wenn der Ausschluss wie im Eingangsbeitrag formuliert ist, dann ist diese Klausel allerdings nicht wirksam. Sie müsste lauten: ... § 536 a Abs.1 Satz 1 1. Variante BGB ...
ellen_zuhause 26.05.2011 09:40
Vielen Dank!