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Arbeitnehmerhaftung

Handy kann teuer werden

Wer als LKW-Fahrer einen Verkehrsunfall verursacht, weil er während der Fahrt mit dem Handy telefoniert, kann zur Erstattung des Schadens verpflichtet werden.

Der Fall: Ein Auslieferungsfahrer befand sich mit dem Firmen-LKW auf einer Dienstfahrt. Dabei wurde er von seiner Firma über das im LKW installierte Mobilfunktelefon angerufen. Der LKW-Fahrer nahm das Gespräch an und blätterte in Unterlagen, die auf dem Beifahrersitz lagen. Deshalb übersah er eine rote Ampel. Es kam zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, bei dem der Firmen-LKW beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ersetzte die Reparaturkosten in Höhe von 6700 DM und verlangte vom Fahrer die Erstattung dieses Betrags.

Das Bundesarbeitsgericht beurteilte das Verhalten des Arbeitnehmers als grob fahrlässig. Außerdem sei er für die Einhaltung seiner Pflichten im Straßenverkehr allein verantwortlich gewesen.

Angesichts der Schadenshöhe sah das Gericht keine Veranlassung, die Haftung wegen eines deutlichen Missverhältnisses zwischen dem Verdienst des Arbeitnehmers von 5400 DM und dem Schadensrisiko seiner Tätigkeit zu mindern. Der Arbeitnehmer wurde zum Schadenersatz in voller Höhe verurteilt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. November 1998 – 8 AZR 221/97
Stichwörter: handy + teuer + arbeitnehmerhaftung

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