Bladder 17.03.2011 11:32
Sie haben einen rechtmäßigen Mietvertrag abgeschlossen, haben 1 Jahr dort gewohnt und Unkosten verursacht und wollen einfach abhauen und noch was raus haben?
Habe ich die Frage richtig verstanden?
Es steht ihnen frei zu kündigen mit einer 3-Monatsfrist! Alles andere sollten Sie schnell vergessen.
Balkonexperte 17.03.2011 12:28
Wenn ich deine Frage richtig interpretiere, dann bist du der Meinung, dass man als 17 Jähriger das Kinogeld zurück kriegt, wenn man in einem Film war, der erst ab 18 frei ist.
Ich will das garnicht weiter ausschmücken, denn du müsstest auch so schon merken wie dumm deine Frage ist.
Berthelstal 17.03.2011 12:45
Machen Sie sich erstmal hier sachkundig:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minderjaehrig.htm
edy 17.03.2011 14:02
Hallo Maggo92,
Du bist ja ein ganz Schlauer.....
hoffe das keine Vermieter dir nochmals eine
Wohnung vermietet.
lg
edy
D-D-I 20.03.2011 11:23
Hallo Moggo,
in der Regel muss bei Vertragsabschluss mit Minderjahrigen ( 7. - 18. Lebensjahr ) die Zustimmung eines gesetzl. Vertreters ( Z.Bsp. die Eltern ) erfolgen. Im Ihren Fall event. die Genehmigung eines Vormundschaftsgericht ... usw. Damit jemand die Haftung uebernimmt bei z.B. nicht bezahlte Miete usw. Das bedeutet aber nicht, dass Sie alle bezahlten Rechnungen unter Ihr 18. Lebenjahr zurueck verlangen koennen.
Mit 18 Jahre haben Sie, in der Regel, Ihre eigene Verantwortung in der Hand.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I