Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne zur Miete in enem Reihenhaus. Insgesamt gehören zur Anlage 17 Reihenhäuser, die alle dem gleichen Vermieter gehören. Im Zentrum der Anlage befindet sich eine große Grünfläche mit ca. 2.000 m², auf der die zahlreichen Kinder die hier wohnen immer gespielt haben. Natürlich auch Fußball. Der Hausverwalter, seineszeichen Rentner, ist vor einiger Zeit in ein Haus eingezogen, dass direkten Blick auf diese Fläche hat. Nunmehr hat er veranlasst, dass wir seitens unseres Vermieters eine neue Hausordnung zugeschickt bekommen haben, die unter anderem besagt, dass lärmende Spiele und Sportarten (z.B. Fussballspielen) auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet sind. Einige in unserer Wohnanlage haben eine Hausordnung aber bereits im Mietvertrag verankert, und diese ist somit seitens des Vermieters nicht einseitig änderbar. Meine Frage lautet nun: Dürfen nun die Mieter, die die Hausordnung im MV verankert haben weiter Fussballspielen, und die Mieter die bisher keine hatten nicht mehr? Wie soll das denn funktionieren? Sind verschiedene Hausornungen für ein und die selbe Gemeinschaftsanlage überhaupt möglich?
Danke für die Antworten!