Tomraid
Hallo Babsi,
sehr lustig deine Geschichte..aber scheint wirklich wahr zu sein! <!-- s:? --><!-- s:? -->
OK ganz einfach, niemals so einen Auflösungsvertrag unterschreiben, denn da sind noch mehr Fehler drinne als bei dem ersten MV.
Ihr kündigt ganz normal mit drei monatiger Kündigungsfrist.
Ein Staffelmietvertrag hat grundsätzlich nichts mit einer Kündigungsfrist zu tun sonder regelt nur eine vereinbarte Mieterhöhung über einen Zeitraum von 5 Jahren (bei euch).
Wenn Ihr also ende März ausziehen möchtet dann muss die schriftliche Kündigung bis spätestens am 3 Werktag im Januar 2006 beim Vermieter auf dem Tisch liegen, also zugegangen sein.
Nachzahlungen im Mietrecht sind ja auch extrem geregelt hier der Rechtsgrundsatz:
Die Abrechnung hat binnen eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zu erfolgen. Da in der Regel das Abrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss in solchem Falle die Abrechnung bis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres erfolgt sein. Danach kann der Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen - es sei denn, nicht er habe die verspätete Geltendmachung zu vertreten (§ 556 Ab.3 Satz 2 und 3 BGB).
Die Kaution darf er auch nicht so einfach behalten, auch da gibt es klare Fristen. Normal ist es so ca. nach 3 monate die Kaution neben Zinsen etc. auszuzahlen. Max. jedoch 6 Monate, wenn Rechnungen zur Mängelbeseitigungen spät reinkommen. Nach 6 Mon. muß er es auszahlen.
Ein Einbehalt für die Betriebskostenabrechnung 2005 kann er vornehmen.
Im Übrigen würde ich die Staffelmiete anfechten lassen und Rückwirkend die Grundmieterhöhung auszahlen lassen, da die Beträge nicht einzeln aufgezeichnet sind ist der Staffelmietvertrag anfechtbar.
Zitat:
Staffelmieten (§ 557 a BGB) sind vertragliche Vereinbarungen, mit denen im Voraus die jeweilige Miete oder die jährlichen Mieterhöhungen über einen bestimmten Zeitraum betragsmäßig genau [/u:bc784](also nicht nur in Prozenten[/b:bc784]) vereinbart werden. Eine Kündigung kann dabei für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden.
Ein Anwalt holt euch da mit Sicherheit einiges an Geld raus!
Man müsste aber den Vertrag noch etwas genauer unter der Lupe nehmen <!-- s --><!-- s -->
Ob es sich um ein Zeitmietvertrag handelt, kann man im MV genau herauslesen, wenn nicht gilt dieser als unbefristet abgeschlossen.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
MfG
Gast
Vielen Dank!