Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen!

Mein Mann und ich haben im August 2001 einen "Staffelmietvertrag" über 5 Jahre abgeschlossen (endet 31.08.2006). Nun ist es so, dass wir bauen und deshalb schon Ende März 2006 ausziehen möchten.

Zuerst war es laut Vermieter "gar kein Problem" einen Auflösungsvertrag aufzusetzen - das hat sich leider geändert.
Unsere Vermieter wollen zwar immer noch einen Auflösungsvertrag, dieser soll jedoch - für uns - untragbare Klauseln enthalten, z.B. wurde in der ganzen Mietzeit (trotz unseres Drängens) keine einzige Nebenkostenabrechnung gemacht - wir sollen uns jetzt lt. Vertrag verpflichten, alle Abrechnungen seit 2001 (die es allerdings immer noch nicht gibt ) zu zahlen. Das ist uns natürlich nicht so recht, denn der Vermieter hat nie irgendwelche Zählerstände abgelesen und kann allein deswegen schon keine nachvollziehbare Abrechnung erstellen .
Desweiteren sollen wir unterschreiben, dass er die Kaution so lange behalten darf, bis alle Jahre abgerechnet sind (wie lange wird das wohl dauern?).

Wie würdet Ihr vorgehen? Der "Staffelmietvertrag" (so steht es im Vertrag!) ist in meinen Augen gar kein richtiger, da nur die Anfangsmiete betraglich angegeben ist. Desweiteren steht nur im Vertrag, dass sich die Miete "in jedem Jahr um 1 % erhöht".
Würdet ihr den Vertrag als Staffelmietvertrag akzeptieren und Ende August (nach Ablauf der 4 Jahre - obwohl die Regelung im damaligen BGB nicht zu finden ist - steht ja erst in der Fassung von September) ordentlich kündigen (bzw. dann im Dez - wir wollen ja erst Ende März raus)? Würdet Ihr sagen, dass es zwar ein Zeit- aber kein Staffelmietvertrag ist und dann ordentlich kündigen (im Mietvertrag ist kein Grund für die Befristung abgegeben)? Würdet Ihr den "dubiosen" Auflösungsvertrag unterschreiben (wobei sich mir allein bei der Vorstellung daran schon die Fußnägel hochrollen)?

Jetzt schon: Vielen Dank für Eu're Hilfe (über die Angabe von Rechtsgrundlagen - sofern Euch dazu etwas einfällt- wäre ich sehr froh)!!

Grüßle,
Babsi
Stichwörter: kündigung + mietvertrag + @tomraid + capo

2 Kommentare zu „@Tomraid & Capo - Kündigung Mietvertrag”

Tomraid Experte!

Hallo Babsi,

sehr lustig deine Geschichte..aber scheint wirklich wahr zu sein! <!-- s:? --><!-- s:? -->

OK ganz einfach, niemals so einen Auflösungsvertrag unterschreiben, denn da sind noch mehr Fehler drinne als bei dem ersten MV.

Ihr kündigt ganz normal mit drei monatiger Kündigungsfrist.

Ein Staffelmietvertrag hat grundsätzlich nichts mit einer Kündigungsfrist zu tun sonder regelt nur eine vereinbarte Mieterhöhung über einen Zeitraum von 5 Jahren (bei euch).

Wenn Ihr also ende März ausziehen möchtet dann muss die schriftliche Kündigung bis spätestens am 3 Werktag im Januar 2006 beim Vermieter auf dem Tisch liegen, also zugegangen sein.

Nachzahlungen im Mietrecht sind ja auch extrem geregelt hier der Rechtsgrundsatz:

Die Abrechnung hat binnen eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zu erfolgen. Da in der Regel das Abrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss in solchem Falle die Abrechnung bis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres erfolgt sein. Danach kann der Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen - es sei denn, nicht er habe die verspätete Geltendmachung zu vertreten (§ 556 Ab.3 Satz 2 und 3 BGB).

Die Kaution darf er auch nicht so einfach behalten, auch da gibt es klare Fristen. Normal ist es so ca. nach 3 monate die Kaution neben Zinsen etc. auszuzahlen. Max. jedoch 6 Monate, wenn Rechnungen zur Mängelbeseitigungen spät reinkommen. Nach 6 Mon. muß er es auszahlen.
Ein Einbehalt für die Betriebskostenabrechnung 2005 kann er vornehmen.


Im Übrigen würde ich die Staffelmiete anfechten lassen und Rückwirkend die Grundmieterhöhung auszahlen lassen, da die Beträge nicht einzeln aufgezeichnet sind ist der Staffelmietvertrag anfechtbar.

Zitat:

Staffelmieten (§ 557 a BGB) sind vertragliche Vereinbarungen, mit denen im Voraus die jeweilige Miete oder die jährlichen Mieterhöhungen über einen bestimmten Zeitraum betragsmäßig genau [/u:bc784](also nicht nur in Prozenten[/b:bc784]) vereinbart werden. Eine Kündigung kann dabei für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden.

Ein Anwalt holt euch da mit Sicherheit einiges an Geld raus!

Man müsste aber den Vertrag noch etwas genauer unter der Lupe nehmen <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ob es sich um ein Zeitmietvertrag handelt, kann man im MV genau herauslesen, wenn nicht gilt dieser als unbefristet abgeschlossen.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

MfG

Gast Experte!

Vielen Dank!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.