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Keine Verpflichtung des Ehegatten aus Bauvertrag bei fehlender Unterschrift
Auch wenn ein Vertragsangebot (Bauvertrag) an die „Familie“ gerichtet wird und beide Eheleute an Verhandlungen teilnehmen und dabei stets von „wir“ sprechen, ist nicht davon auszugehen, dass auch die Ehefrau aus dem Vertrag verpflichtet wird, wenn das Angebot schließlich allein vom Ehemann unterzeichnet wurde.
Urteil des OLG Celle vom 04.07.2002
14 U 218/01
OLGR Celle 2002, 217