alex29
Hallo,
das heißt, dass du jetzt kündigen kannst für Oktober, ganz klare Sache.
Lass dich da nicht verwirren. Kündigungsfrist ist in aller Regel immer 3 Monate und die setzt sich nicht auf die "sie müssen hier mindestens 2 Jahre wohnen bleiben"-Klausel obendrauf.
Wenn du Oktober 05 ausziehst haste ja 2 Jahre da gewohnt.
Hatte auch (nur) so MIetverträge (als Student). Für ne WG hatten wir meistens vor Unterschreiben mit dem VM diese 2 Jahre (war bei mir auch meist üblich) auf 1 Jahr runtergehandelt. Man weiß ja nie was kommt.
Ist vielleicht ein kleiner Tipp fürs nächste Mal.
ALSO: Kündigung aufsetzten: Hiermit kündige ich fristgerecht meinen Mietvertrag für die Whg xy zum 31./01. (weiß ja nicht wann du damals eingezogen bist, anfang oder Ende des Monats) Oktober 05.
Bestätigung fordern. Fertig.
Gruß,
alex29
Verena
Hallo Alex29!
Vielen lieben Dank für deinen Rat. So was in der Art hab ich mir schon gedacht, aber je öfter ich mir den Vertrag durchgelesen habe, desto mehr Bahnhof entstand im Kopf <!-- s --><!-- s --> . Dabei ist eigentlich ja alles ganz logisch.
Hast recht, beim nächsten mal werd ich so eine Klausel möglichst vermeiden. Zwei Jahre sind manchmal doch länger als erwartet.
Nochmal DANKE und einen schönen Tag noch.
LG
Verena