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oolaviniaoo hat diese Frage gestellt
ich habe eine Frage bzgl meines Mietvertrages. Der Vertrag wurde geschlossen zwischen meinem Vermieter Max Mustermann (Namen geändert) und mir als Mieter.

Die Ehefrau wird in dem Mietvertrag nicht erwähnt. Trotzdem hat sie in Abwesenheit meines Vermieters (laut Vertrag, max Mustermann) den Mietvertrag unterschrieben.

Ist dieser Vertrag nun rechtens? Von einer Vollmacht weiß ich nichts und sie unterschrieb auch nicht mit dem Kürzel in Auftrag. Könnte ich nun ohne Einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist aus diesem Vertrag raus?

1 Kommentar zu „Mietvertrag wirksam?”

forsetis Experte! 29.05.2012 08:19

Könnte ich nun ohne Einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist aus diesem Vertrag raus?

Das wird nicht funzen, denn Sie haben ja die Wohnung bereits bezogen, den Vertrag erfüllt. Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden, durch die schriftliche Form mit der falschen Unterschrift haben Sie aber kein Recht, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zu unterlaufen.

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