forsetis 29.05.2012 08:19
Könnte ich nun ohne Einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist aus diesem Vertrag raus?
Das wird nicht funzen, denn Sie haben ja die Wohnung bereits bezogen, den Vertrag erfüllt. Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden, durch die schriftliche Form mit der falschen Unterschrift haben Sie aber kein Recht, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zu unterlaufen.