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der-dummkopf hat diese Frage gestellt
Habe zum 31.10.2011 meine Wohnung gekündigt und in der Kündigung einen Termin für die Rückgabe der Wohnung am 01.11.2011 vorgeschlagen da der 31.10 ein Feiertag war. Mein Vermieter hat diesen Termin nicht bestätigt. Da ich ab den 01.11.2011 bis diesen Montag krankgeschrieben war konnte ich in dieser Zeit auch keinen neuen Termin vereinbaren. Habe am Montagnachmittag eine Mail ( da telefonisch schlecht erreichbar ) an meinen Vermieter gesendet in dem ich einen termin für morgen vorgeschlagen habe. Bis jetzt noch keine Bestätigung. Vom Vermieter kam in dieser Zeit auch kein Terminvorschlag.
Nun hat der Vermieter mir gesagt ich solle für die Zeit bis die Wohnung übergeben ist ein Nutzungsentgelt zahlen.
Ist dieses gerechfertigt oder nicht.

1 Kommentar zu „Wohnungsrückgabe Termin”

Berthelstal Experte! 09.11.2011 06:11

Dumm gelaufen.

Aus "Mietrechtlexikon"

Beispiel: Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in "Annahmeverzug". Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!).
Zur krankheitsbedingten Absage eines solchen Termins: Die dem Vermieter berechtigterweise entstehenden Kosten des vereinbarten Wohnungsabnahmetermins bei Mietvertragsbeen-digung treffen den Mieter nur dann nicht, wenn er aus Krankheitsgründen rechtzeitig den Abnahmetermin absagt, so dass der Vermieter entsprechende Regelungen hätte veranlassen können. AG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2002, Az: 206 C 214/01.

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