Berthelstal 28.02.2011 11:59
Der neue Eigentümer übernimmt Ihren Mietvertrag mit allen bisherigen Rechten und Pflichten. Was dieser dann macht, kann ich Ihnen ebensowenig orakeln, wie Sie selbst.
Balkonexperte 28.02.2011 12:00
Nach der Versteigerung wird der Mietvertrag zu den gleichen Konditionen weiter geführt.
Eine Erhöhung der Miete könnte nur in Betracht kommen, wenn die Mieten vergleichbarer Objekte höher liegen, oder der Mietspiegel das hergibt.
Darum wieder nachfragen, wenn der neue Eigentümer die Miete erhöhen will.