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Unentgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungssteuer
Wer auf ein Nutzungsrecht verzichtet, das ihm an einem Gewerbebetrieb zusteht, sollte bedenken, dass hierdurch u. U. ein Schenkungssteuertatbestand erfüllt wird.
Verzichtet der Berechtigte auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht an einem Geschäftsanteil, so stellt dies eine Schenkung unter Lebenden dar und unterliegt damit der Schenkungsteuer.
Urteil des BFH vom 17.03.2004
II R 3/01
Pressemitteilung des BFH