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Mieten sollten stets auf den Tag genau überwiesen werden - denn schon kleinere Unpünktlichkeiten können Konsequenzen haben. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin. Einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe zufolge könne die fortdauernde unpünktliche Zahlung den Vermieter zur Kündigung berechtigen (Az.: 17 U 97/02). <br />
In der Praxis allerdings werde eine fristlose Kündigung dann häufig für unwirksam erklärt. Eine ordentliche Kündigung lasse sich ebenfalls oft nicht durchsetzen, weil die vorherige Abmahnung fehle. Auch in dem verhandelten Fall scheiterte die fristlose Kündigung: Der Vermieter habe damit schlicht zu lange gewartet, befand das Gericht. Der Mieter hatte jahrelang schleppend, dann eine Zeit lang gar nicht und schließlich wieder mit Verspätung gezahlt, bevor dem Vermieter der Geduldsfaden riss. Durch sein jahrelanges Warten habe er aber zum Ausdruck gebracht, dass er Verzögerungen duldet, so die Richter. <br />
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Im Zweifel gehen die Gerichte aber davon aus, dass das Geld zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss, warnt die Kammer. Es reiche also nicht aus, die Überweisung erst an diesem Tag auszustellen. <br />
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