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Mietzins
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Die Miete bzw. der Mietzins ist das in der Regel monatlich fällige Entgelt, das der Mieter an den Vermieter für die Überlassung der Mietsache zu zahlen hat. Vgl. §
535 Abs. 2 BGB
.
Stichwörter:
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„Mietzins”
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