Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietzinsüberhöhung, Adressenlage

1. Allein die unmittelbare Alsternähe der Wohnung rechtfertigt nicht die Annahme einer sogen. Adressenlage.
2. 1997 bestand kein geringes Angebot an größeren 50er Jahre-Wohnungen in guter bis sehr guter Wohnlage in Hamburg; dem steht die "Amtliche Auskunft der Baubehörde Hamburg" vom April 1998, das derzeit auf dem Hamburger Wohnungsmarkt allgemein ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen besteht, nicht entgegen.

AG Hamburg, Urteil vom 14.12.2000, Aktenzeichen: 40b C 297/99, ZMR 2002, S. 56.

0 Kommentare zu „Mietzinsüberhöhung, Adressenlage”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.