Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
zuckerfee hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe ein Problem, bin zum 01.08. in eine neue Wohnung gezogen. Alles schön , idyllisch, vor meinem Balkon ein grosser Baum, eine kleine "Wildnis" traumhaft. Ende Oktober dann der grosse Schreck...die Wildnis wird gerodet. Ich rufe bei der Gemeinde an, da mir das sehr komisch vorkam, dann erhalte ich die Auskunft sie hätten nun entschieden dort das Altersheim zu bauen. d.h. ich bin in eine Baustelle gezogen. Und das Beste, in meinem Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 2 Jahren angegeben. Besteht die Möglichkeit da ggf. eher rauszukommen in dem Fall. Mich macht das völlig fertig, hätte ich das gewusst hätte ich die Wohnung nie genommen. Meinen Balkon werde ich somit nicht nutzen können, da die Bauarbeiten ja direkt vor meinem Fenster sind.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

lieben Gruß
Manuela

3 Kommentare zu „Mindestmietdauer 2 Jahre nun Baustelle”

Berthelstal Experte! 21.12.2009 10:41

Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Zeitmietvertrag oder ein Kündigungsverzicht auf eine bestimmte Zeitdauer ?

zuckerfee 21.12.2009 12:22

Es handelt sich um einen Kündigungsverzicht auf eine bestimmte Zeitdauer !

Berthelstal Experte! 21.12.2009 17:59

Eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück ist kein Kündigungsgrund. Damit werden Sie leben müssen. Mit Einverständnis des Vermieters können Sie nach einen neuen Mieter suchen, vielleicht ergibt sich da eine Möglichkeit zu einen früheren Auszug.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.