Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben, wer kann mir helften....

Bei Einzug habe ich mir von meinem Vermieter schriftlich (Formblatt des Wohngeldantrages zu Mietnebenkosten) die für mich anfallenden Nebenkosten mit EInzelbeträgen angebenlassen (mit seiner Unterschrift)
Nun ist die erste Abrechnung fällig geworden... Mein Vermieter stellt mir noch diverse andere Posten (aus der 17 Punkte Betriebskostenliste) in Rechnung, die, so hab ich es ja schriftlich, eigentlich nicht veranschlagt waren. Diese WG-Formblatt ist nun aber nicht Bestandteil des Mietvertrages.... muß ich trotzdem zahlen?

ein wenig ratlos
Mira [/b:639bd]
Stichwörter: schriftlich + nebenkosten

1 Kommentar zu „Nebenkosten schriftlich”

Gast Experte!

Hallo,

vielleicht hat Dein Vermieter f.d WG Antrag das Blatt "kurz und bündig" ausgestellt und die NK halt zusammengefasst ohne sie einzeln aufzulisten. (Machen viele Vermieter so !!)

Wenn er seine 17 Punkte die er abrechnen darf in der NK Abrechnung gelten macht sind die auch zu zahlen !

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.