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Folgende etwas komplexe Situation:
Es handelt sich um eine Altbauwohnung in der Küche=Bad ist. In der Küche steht ein (sehr) alter Gasherd. Kochfelder sind Funktionsfähig, Backofen und Heizteil nur bedingt. Die Beheizung der Küche=Bad erfolgt durch offenlassen von den Wohnraumtüren oder durch das Anzünden der Kochfelder. Bei Renovierungsarbeiten ein Stockwerk höher wird ein etwas neuerer Gasherd ersetzt und soll Entsorgt werden. Nun kommt dem Mieter die Idee, den alten Herd in seiner Wohung durch den neueren der anderen Wohnung zu ersetzen. Somit wäre ein Beheizen von Küche=Bad durch den jetzt funktionierenden Backofen möglich. Der Mieter fragt beim Vermieter an, ob dies im Zuge der oben stattfindenden Renovierung evtl. möglich sei, da die Handwerker ja eh schon im Hause sind. Der Vermieter meint: "Ja das ist kein Problem, aber die Entsorgung des alten Herdes müssen sie übernehmen". Der Mieter gibt den Handwerkern mündlich den Auftrag den alten Herd durch den neueren zu ersetzen. Die Handwerker schreiben eine Rechnung (Renovierung obere Wohnung + Herdtausch untere Wohnung) und schicken diese an den Vermieter. Der Vermieter stellt nun dem Mieter die Kosten für den Herdtausch in Rechnung (Material, wie z.B. neue Gasleitung, Gassteckdose, etc. + Arbeitszeit). Ist das korrekt???
Der Mieter hatte es so verstanden, dass er nur die Entsorgung zu tragen hat. Anschluss übernimmt der Vermieter, schließlich wird seine Wohnung ja dadurch aufgewertet.
Der Vermieter hat verstanden, dass der Mieter die kompletten Kosten übernimmt - schließlich profitiert ja dieser vom neuen Herd.
Wer hat recht???