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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich benötige mal Hilfe. Wir haben im September 2004 einen befristeten Mietvertrag als Nachmieter übernommen. Der Befristungsgrund ist mit "Eigenbedarf" angegeben. Befristet ist der Vertrag bis zum 28.02.2007. Da wir aus persönlichen Gründen vorzeitig ausziehen möchten suchen wir nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen. Ein Gespräch mit dem Vermieter brachte kein Ergebnis.
Nun meine Frage: Bei Haus und Grund habe ich jetzt herausgefunden, daß der Befristungsgrund ausführlich beschrieben sein muss, damit er gültig ist. Bei uns steht nur "Eigenbedarf". Wandelt sich unser Zeitmietvertrag dadurch in einen unbefristeten Vertrag ? Gibt es Regelungen im Mietrecht, die sich mit den formalen Regeln des Befristungsgrundes beschäftigen oder andere Quellen, die ich dem Vermieter präsentieren könnte ?

Vielen Dank für die Hilfe.
ein-rheingauer

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag - Befristungsgrund ??”

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