Bobby 03.02.2009 09:02
Kurze Anmerkung zum Thema Gutachter !
Den Gutachter selber , wenn er nicht vom Gericht zugelassen ist und keinen Dipl.Ing in seinem Briefkopf führt , den kannste dann getrost vergessen , denn der Ausdruck GUTACHTER ! ist in Deutschland nicht Geschützt ! , jeder Maurer , der ein Gewerbe Angemeldet hat , kann einen Schaden Begutachten , das kann Ihm keiner Verbieten und zu jedem Gefälligkeitsgutachten bringe ich zwei gegengutachten.
Also wenn schon denn schon einen Diplom Ing. in Sachen Bauwesen !