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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

da ich gerade ausziehe hab ich eine Klausel in meinem Mietvertrag gefunden die da lautet : Bei Auszug ist die Funktionsfähigkeit der Elektrischen Geräte (Nachtspeicherheitzung , Durchlauferhitzer ) Nachzuweisen. Mein Vermieter meinte nun ich müßte dafür einen Elektriker kommen lassen der das Überprüft! Kosten müßte natürlich ich tragen! Frage ist nun ob diese Klausel nichtig ist oder zulässig? Im Prinzip steht da ja nicht wie die Funktionsfähigkeit nachgewiesen werden muss! Könnte ich also auch den Warmwasserhahn aufdrehen und sagen : Da Warmes Wasser läuft ergo funktioniert auch der Durchlauferhitzer etc.? Bin für jeden Ratschlag dankbar...

Frank
Stichwörter: Überprüfung + anlagen + elektrischen

1 Kommentar zu „Überprüfung der Elektrischen Anlagen?”

Gast Experte!

Hört sich nach einen Witz an, Termin mit Vermieter machen, Licht und Geräte ausprobieren, wenn Licht angeht und Geräte (Mixer z.b.) funktionieren ist alles in Ordnung !!!

Schriftlich bestätigen lassen und fertig - glaub selbst auch nicht, das er mit seinen Argumenten durchkommen würde ! (Elekt. muss alles überprüfen !) <!-- s :( --><!-- s :( -->

Gruß
Gert

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