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Modernisierung
Unter Modernisierung fallen alle Maßnahmen, die die Wohnung oder sonstige Teile des Gebäudes nachhaltig verbessern sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie oder Wasser.
Wann wird der Wohnwert verbessert?
Der Wohnwert kann sowohl durch Arbeiten innerhalb der Wohnung als auch im Außenbereich verbessert werden. Dazu gehören zum einen Maßnahmen zur Verbesserung
- des Zuschnitts der Wohnung
- der Belichtung und Belüftung
- des Schallschutzes
- der Energieversorgung, der Wasserver-
und entsorgung
- der sanitären Einrichtungen
- der Beheizung und der Koch-
möglichkeiten
- der Funktionsabläufe in Wohnungen
- für Rollstuhlbenutzer
Der Vermieter muss die Modernisierung 3 Monate vorher ankündigen.
Er muss schriftlich mitteilen,
- welche Arbeiten er im einzelnen
durchführen lassen will,
- welchen voraussichtlichen Umfang
diese Arbeiten haben,
- wann die Arbeiten beginnen,
- wie lange sie voraussichtlich dauern,
- welche Mieterhöhung zu erwarten ist.
Eine Modernisierung muss der Mieter dulden, es sei denn, dass sie für ihn eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter im Haus nicht zu rechtfertigen ist.
Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden?
Wie muss die Mieterhöhungserklärung aussehen?
Ab wann muss der Mieter die erhöhte
Miete zahlen?
Kann während der Modernisierung die
Miete gemindert werden?
Zu diesen und anderen Fragen können Sie sich Rat holen.
Mieterverein Neubrandenburg e.V.