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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin vor 1 Monat in eine 2er-WG gezogen. D.h. mein WG-Mitbewohner ist auch mein Vermieter. Der Untermietvertrag begann erst offiziell am 01.09.06. Jetzt möchte ich sofort wieder ausziehen, ohne die 3 Monate vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Mein Mitbewohner/Vermieter geht in mein Zimmer und hinterlässt mir Zettel, wenn ich nicht da bin. Wie ich festgestellt habe, darf ich keine Bekannten/Freunde in die Wohnung bringen, da es ihm nicht recht ist und er mich verbal angreift. Ich werde kontrolliert bei allem was ich in der Wohnung tue und zurechtgewiesen, wenn ich etwas falsch mache. Klärende Gespräche sind nicht möglich, da er diesen aus dem Weg geht und keine Einsicht zeigt, dass eine Wohngemeinschaft aus zwei Individuen besteht, die ein eigenes Leben führen und eigene Entscheidungen treffen.
Es herrscht Unfrieden, da ich mich in meiner Privatsphäre eingeschränkt fühle und nervlich belastet bin. Ich fühle mich unwohl, wenn ich von der Arbeit heim in die gemeinsame Wohnung muss. Ist dies ein Grund auch ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und ohne weitere Mietzahlung in den nächsten Monaten, sofort wieder auszuziehen? Komme ich damit rechtlich durch?
Stichwörter: beginn + mietvertrages + sofortiger + auszug

3 Kommentare zu „sofortiger Auszug nach Beginn des Mietvertrages?”

Susanne Experte!

Du solltest Dein Zimmer abschließen, dringt er trotzdem ein, handelt es sich um Hausfriedensbruch und Du solltest einerseits Strafantrag stellen um andererseits eine ausserordentlich fristlose Kündigung ausüben zu können.

toadwart

Abschliessen geht schon. Aber ich möchte eigentlich gar nicht mehr in dieser Wohnung leben. Ich möchte diesem Menschen nicht begegnen und mir die unqualifizierten Kommentare ersparen. Ich sehe im sofortigen Auszug die einzige Möglichkeit, das Ganze friedlich zu beenden. Darf ich das, ohne noch die Miete weiterhin zahlen zu müssen? Natürlich mache ich trotzdem eine schriftliche Kündigung.

Susanne Experte!

Natürlich darfst Du sofort ausziehen, allerdings sehe ich keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
M.E. daher eine fristgerechte schreiben, damit ist allerdings Mietzahlung bis Ende der Frist erforderlich.

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