Susanne
Du solltest Dein Zimmer abschließen, dringt er trotzdem ein, handelt es sich um Hausfriedensbruch und Du solltest einerseits Strafantrag stellen um andererseits eine ausserordentlich fristlose Kündigung ausüben zu können.
toadwart
Abschliessen geht schon. Aber ich möchte eigentlich gar nicht mehr in dieser Wohnung leben. Ich möchte diesem Menschen nicht begegnen und mir die unqualifizierten Kommentare ersparen. Ich sehe im sofortigen Auszug die einzige Möglichkeit, das Ganze friedlich zu beenden. Darf ich das, ohne noch die Miete weiterhin zahlen zu müssen? Natürlich mache ich trotzdem eine schriftliche Kündigung.
Susanne
Natürlich darfst Du sofort ausziehen, allerdings sehe ich keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
M.E. daher eine fristgerechte schreiben, damit ist allerdings Mietzahlung bis Ende der Frist erforderlich.