Forseti 07.12.2011 10:57
Diese Frage hätten Sie beim Einzug stellen müssen. Jetzt dürfte es wohl zu einem Problem werden, wenn der Vermieter verlangt, die Wohnung leer zu räumen.
Bladder 07.12.2011 11:21
Hier gilt: Gemietet wie gesehen. Also mit Küche und Spiegel.
Das, was vom Vormieter verblieben ist, gehört dem Vermieter. Also nicht entfernen - ist nicht Ihr Eigentum.
Was der Vermieter irgendwann mal mit dem Vormieter vereinbart hatte, hat den jetzigen Mieter nicht zu interessieren.