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Ruler71 hat diese Frage gestellt
Mein Mitbewohner ist gestern ausgezogen . Daraufhin kam mein Vermieter,der unter uns hier in der wg wohnt ,hoch und behauptet:"So lang keiner in dem Zimmer wohnt ,habe ich wohnrecht!" ...Stimmt das ??? Geht das

15 Kommentare zu „Ist das legitim??”

User75142 Profi 01.02.2009 18:40

Geht nicht! Wenn es einen Mietvertrag auf Deinen Namen gibt, dann darf der Vermieter nicht einfach in Deine Wohnung einziehen! Das wäre ja, als wenn die Vorratskammer in der Wohnung leer steht und er die Mülltonne dort unterstellen will (auf eine Fläche, die Du angemietet hast und für die DU auch bezahlst!!!)

Ruler71 01.02.2009 19:06

Das ist ja das zimmer von meinem mitbewohner gewesen für das er bezahlt hat und die meinen jetzt hochzukommen wann sie wollen ich meine für das zimmer habe ja nich ich gezahlt sondern mein wg mitbewohner der gestern ausgezogen ist also dürfen die nich hier hoch

User75142 Profi 01.02.2009 23:35

Habt ihr separate Zimmer/Wohnungen an einem Hausflur und jeder von Euch hat einen eigenen Mietvertrag, oder sind das, wie üblich Zimmer innerhalb einer Wohnung, welche vom Hausflur mittels einer Wohnungseingangstür getrennt ist? Wenn dies eine komplette Wohnung ist: auf wen ist denn dann jetzt der Mietvertrag geschrieben, wenn Dein Mitbewohner augezogen ist? Auf Dich alleine? Wenn ihr keinen neuen Mietvertrag bekommen habt, ist Dein Mitbewohner ja noch im Vertrag... Irgendwer muss dann ja Miete für die jetzt leere Wohnung zahlen.

Susanne Experte! 02.02.2009 00:02

Es gibt auch Verträge für WG's wo der VM einzelne Zimmer über separate Verträge vermietet mit gleichzeitiger Nutzung der Gemeinschaftsräume. Dann hat der VM IMMER eine Zutrittsrecht zu den Gemeinschaftsräumen, steht ein Zimmer leer und ist nicht vermietet, hat der VM selbstverständlich Zugang zu diesem Zimmer und den Gemeinschaftsräumen.
Falls es einen Hauptmieter gibt, der die gesamte Wohnung gemietet hat, hat der Vm kein Zutrittsrecht.

Ruler71 02.02.2009 12:49

das ist eine wohnung mit gemeinschafts küche un badezimmer wie ne normale 3 zimmer wohnung wo jeder seperat sein zimmer gemietet hat mit seperaten verträgen , also soll das heißen er kann einfach so jetzt wenn noch kein nachmieter gefunden ist ohne anmeldung einfach hier in die wohnung rein ohne sich anzumelden?? kann ich mir nich vorstellen....un zudem noch einfach in die gemeinschafts räume einfach rein gehen ich kanns mir nich vorstellen also ich denke er muss dennoch klingeln un fragen...oder??

Ruler71 02.02.2009 12:49

das ist eine wohnung mit gemeinschafts küche un badezimmer wie ne normale 3 zimmer wohnung wo jeder seperat sein zimmer gemietet hat mit seperaten verträgen , also soll das heißen er kann einfach so jetzt wenn noch kein nachmieter gefunden ist ohne anmeldung einfach hier in die wohnung rein ohne sich anzumelden?? kann ich mir nich vorstellen....un zudem noch einfach in die gemeinschafts räume einfach rein gehen ich kanns mir nich vorstellen also ich denke er muss dennoch klingeln un fragen...oder??

Ruler71 02.02.2009 12:49

das ist eine wohnung mit gemeinschafts küche un badezimmer wie ne normale 3 zimmer wohnung wo jeder seperat sein zimmer gemietet hat mit seperaten verträgen , also soll das heißen er kann einfach so jetzt wenn noch kein nachmieter gefunden ist ohne anmeldung einfach hier in die wohnung rein ohne sich anzumelden?? kann ich mir nich vorstellen....un zudem noch einfach in die gemeinschafts räume einfach rein gehen ich kanns mir nich vorstellen also ich denke er muss dennoch klingeln un fragen...oder??

Susanne Experte! 02.02.2009 12:51

Nein. Er darf lediglich nicht in die vermieteten Zimmer. Zugang zu den Gemeinschaftsräumen hat er immer und natürlich auch zu dem nicht vermieteten Zimmer. Fragen muss er dafür keinen und offenbar hat er ja auch Schlüssel.

Ruler71 02.02.2009 12:56

Nein einen Schlüssel hat er nicht nur die haustür is ne klinke im obergeschoss vermieter wohnen darunter also könnt ich rein theoretisch abschliessen ...muss er sich nich anmelden wenn er einen schlüssel hätte, weil die tür is immer offen zumindest klingeln??

Ruler71 02.02.2009 12:58

die haustür hat eine klinke so und muss er sich nich dennoch anmelden.

Ruler71 02.02.2009 12:58

die haustür hat eine klinke so und muss er sich nich dennoch anmelden.

Susanne Experte! 02.02.2009 13:37

Nein, warum denn?
Du hast doch nur das Zimmer gemietet.

Ruler71 02.02.2009 15:09

es is ja unsere wg unsere gemeinschaftsräume nich seine das er in das zimmer kann is klar aber mal angenommen ich schließ ab ist das verboten also die haustür abzuschliessen ?? so das er gezwungen ist zu klingeln ?? die mitbenutzung von bad abstellkammer und küche is hier angegeben im vertrag .

User75142 Profi 02.02.2009 16:28

In eurem Fall scheint es echt so zu sein, dass er die Wohnung jetzt jederzeit betreten kann (zumindest alle Räume außer Deinem Zimmer!). Er könnte die Haupttür sogar öffnen lassen auf Deine Kosten, wenn Du sie verschließen solltest. Selbst, wenn das andere Zimmer vermietet ist, kann er wohl die Gemeinschaftsräume immer betreten. Der Form und des Stils halber könnte er sich dann natürlich ankündigen, aber er muss es nicht! Im Moment zahlt er ja alle Kosten für das nicht vermietete Zimmer und kann daher auch die Rechte nutzen, diese jederzeit zu betreten. Verwehrst Du es ihm, kann er (wie jeder andere Mieter des Zimmers es auch könnte) entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sich Zugang zu seiner Wohnung zu schaffen. Sieh den Vermieter im Moment bildlich als Mieter der freien Wohnung!

Ruler71 03.02.2009 00:05

Danke :) )

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