Susanne
Hallo Tanja,
bitte nochmal genau in den Mietvertrag schauen, was dort zur Tier/Hundehaltung steht!
Das ist ganz wichtig, weil: eine Klausel, die kurz und knapp "Tierhaltung" verbietet, nichtig ist.
Eine Klausel, die für Hundehaltung die Zustimmung des Vermieters voraussetzt wäre gültig. Allerdings kann der Vermieter auch die Zustimmung wieder zurückziehen und die Abschaffung des Hundes verlangen.
Bezüglich des Schimmels sollte man sich dann doch überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, auszuziehen, denn von einer Mietminderung verschwindet ja der Schimmel nicht.
Tanja1903
Hallo Susanne,
wegen der Klausel, es ist auf einem sep. Blatt geschrieben.
"Beiblatt zum Mietvertrag: Es bestehen für den Mieter zusätzlich folgende Pflichten: - Räum- und Streupflicht, - keine Haustierhaltung, usw.
Susanne
Die Klausel ist zu generell und damit nichtig.
Bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hunde- oder Katzenhaltung nachweisen.
Demnach kann er Euch nicht aufgrund einer einzelnen Beschwerde zur Abschaffung mahnen und demnach auch nicht kündigen!
Zur Not schriftlich an den Vermieter wenden und unten genanntes BGH-Urteil angeben, Urteile des Bundesgerichtshofes sind richtungsweisend.
Enthält der Mietvertrag ein Verbot jeglicher Tierhaltung, ist das unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Das geht nicht. Derartige Kleintiere darf der Mieter immer halten (BGH VIII ZR 10/92, WM 93, 109).[/quote:e0813]
Tanja1903
Danke, für die schnelle Hilfe.
Gruß Tanja