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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen seit Juli 2002 zur Miete in einem Haus. Lt. Mietvertrag sind keine Haustiere erlaubt. Hat sich dann doch überreden lassen, daß wir unseren Hund (jetzt 8 Jahre) bahlten dürfen. Im Sommer haben sich angeblich (anonym) Nachbarn bei ihm beschwert. Jetzt sollen wir unseren Hund weggeben (Frist bis 24.12.05) ansonsten bekommen wir die Kündigung. Leider hat sich bei uns kein Nachbar beschwert. Wenn ich nach dem Name frage, bekomme ich zur Antwort, daß er anonym bleiben will, weil er kein Problem mit den Nachbarn will. Wir haben aber noch ein Problem: Schimmelbefall an den Aussenwänden auch dort wo keine Möbel stehen. Der Vormieter hatte das gleiche Problem.

Wer kann uns helfen!!!
Danke Tanja
Stichwörter: kündigung + wegen + hund

4 Kommentare zu „Kündigung wegen Hund”

Susanne Experte!

Hallo Tanja,

bitte nochmal genau in den Mietvertrag schauen, was dort zur Tier/Hundehaltung steht!
Das ist ganz wichtig, weil: eine Klausel, die kurz und knapp "Tierhaltung" verbietet, nichtig ist.

Eine Klausel, die für Hundehaltung die Zustimmung des Vermieters voraussetzt wäre gültig. Allerdings kann der Vermieter auch die Zustimmung wieder zurückziehen und die Abschaffung des Hundes verlangen.

Bezüglich des Schimmels sollte man sich dann doch überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, auszuziehen, denn von einer Mietminderung verschwindet ja der Schimmel nicht.

Tanja1903

Hallo Susanne,

wegen der Klausel, es ist auf einem sep. Blatt geschrieben.

"Beiblatt zum Mietvertrag: Es bestehen für den Mieter zusätzlich folgende Pflichten: - Räum- und Streupflicht, - keine Haustierhaltung, usw.

Susanne Experte!

Die Klausel ist zu generell und damit nichtig.
Bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hunde- oder Katzenhaltung nachweisen.
Demnach kann er Euch nicht aufgrund einer einzelnen Beschwerde zur Abschaffung mahnen und demnach auch nicht kündigen!

Zur Not schriftlich an den Vermieter wenden und unten genanntes BGH-Urteil angeben, Urteile des Bundesgerichtshofes sind richtungsweisend.

Enthält der Mietvertrag ein Verbot jeglicher Tierhaltung, ist das unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Das geht nicht. Derartige Kleintiere darf der Mieter immer halten (BGH VIII ZR 10/92, WM 93, 109).[/quote:e0813]

Tanja1903

Danke, für die schnelle Hilfe.

Gruß Tanja

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