Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wie in meinem anderen Beitrag kurz beschrieben, habe ich ab dem 1.1. in einer Baugenossenschaft eine Wohnung gemietet, auf Grund der Schlüsselübergabe ob 01.01. oder 02.01. fingen der Vorstand und ich eine etwas lautere verbale Auseinandersetzung an, aber keinerlei Gemeinheiten oder so, am Schluss sagte ich in seiner anwesenheit und der seiner Sekretärin "Dann zerreissen Sie doch den dummen Vertrag"
So jetzt behauptet er der Vertrag ist somit gekündigt bzw ungültig und ich stehe sozusagen ab dem 01.01. mit meinem Sohn auf der Straße, weil ich im Affekt diesen Satz gesagt habe, mehrmaliges Einreden von meinem Mann hat nix gebracht, er meinte er habe sich erkundigt wenn ich innerhalb von 4Wochen nach Unterschrift eine mündliche Kündigung ausspreche sei diese Wirksam und somit hätte ich kein Recht mehr auf diese wohnung!
Kann ich mich dagegen wehren, oder hat er Recht? Schließlich waren wir beide aufgebracht und nachdem er mich anmaulte, habe ich eben mit meinem Sohn auf dem Arm das gesagt und bin gegangen, mein Vater und mein Mann haben sich am selben Abend bis heute immer wieder mit ihm unterhalten, aber er fühlt sich im Recht! Wer kann mir helfen? Ist dringend, denn mit Kind, Hund und Kegel findet sich jetzt auf die schnelle keine Wohnung....
Grüße
oktoberbaby
Stichwörter: wichtig + gültig + kündigung + mündliche + streit

2 Kommentare zu „Mündliche Kündigung im Streit ausgesprochen -gültig? WICHTIG”

Susanne Experte!

Nein, im Mietrecht muss die Kündigung schriftlich erklärt werden.
Natürlich ist der Vertrag gültig, im Mietrecht kann man auch nicht vom Vertrag zurücktreten oder ähnlichen, das gilt nur für sog. Haustürverträge.

siehe hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html[/url:ccd54]

oktoberbaby04

Hallo,
DANKE für die Antwort und §! Das heißt auch, er kann nicht behaupten innerhalb von 4Wochen nach Vertragsabschluss geht das auch mündlich??? Er meinte wenn er den Vertrag zerreisst ist ja keiner mehr da und da ich meine Durchschrift erst bei Übergabe erhalten hätte, weiß ich jeztt nicht wie ich vorgehen kann. Ich habe auch 5GEnossenschaftsanteile dazu kaufen müssen, pro Zimmer einen und den Beleg hab ich, aber ansonsten leider nichts schriftliches, es waren zwar seine Sekretärin und zwei weitere Vorstände anwesend, aber die werden wohl zu ihm halten und nicht zu mir.
Ich glaube mit einem Anwalt ist mir hier wohl jetzt am besten geholfen?!? <!-- s :( --><!-- s :( -->
Gruß
oktoberbaby04

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.