Susanne
Nein, im Mietrecht muss die Kündigung schriftlich erklärt werden.
Natürlich ist der Vertrag gültig, im Mietrecht kann man auch nicht vom Vertrag zurücktreten oder ähnlichen, das gilt nur für sog. Haustürverträge.
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html[/url:ccd54]
oktoberbaby04
Hallo,
DANKE für die Antwort und §! Das heißt auch, er kann nicht behaupten innerhalb von 4Wochen nach Vertragsabschluss geht das auch mündlich??? Er meinte wenn er den Vertrag zerreisst ist ja keiner mehr da und da ich meine Durchschrift erst bei Übergabe erhalten hätte, weiß ich jeztt nicht wie ich vorgehen kann. Ich habe auch 5GEnossenschaftsanteile dazu kaufen müssen, pro Zimmer einen und den Beleg hab ich, aber ansonsten leider nichts schriftliches, es waren zwar seine Sekretärin und zwei weitere Vorstände anwesend, aber die werden wohl zu ihm halten und nicht zu mir.
Ich glaube mit einem Anwalt ist mir hier wohl jetzt am besten geholfen?!? <!-- s --><!-- s -->
Gruß
oktoberbaby04